04. Februar 2021
Kontrolle der Mindestarbeitsbedingungen und Aufzeichnungspflichten nach dem AEntG
Mit den Neuregelungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurden die von allen Unternehmen des deutschen Baugewerbes zwingend zu beachtenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen auf weitere Bestandteile des allgemeinverbindlich erklärten Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV) ausgeweitet.
Die Kontrolle der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen obliegt dem Zoll durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Eine Übersicht, über die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) einzuhaltenden Arbeitsbedingungen, die der Prüfung durch die FKS unterliegen, hat der Zoll auf seiner Internetseite www.zoll.de veröffentlicht.
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